Finanzhilfen für Freizeiten

Am Geld soll es nicht scheitern

Unsere Freizeiten haben einen festen Preis. Dieser deckt die Kosten. Sollte der Preis für Ihr Familieneinkommen zu hoch sein, finden wir gemeinsam eine Lösung, um diesen kleiner zu machen.

Schreiben Sie uns gerne schon bei der Anmeldung ins Mitteilungsfeld, dass Sie über die Bezahlung des Teilnahmebeitrags Rücksprache halten wollen.
Oder nehmen Sie bitte direkt Kontakt zu uns auf und wir schauen, was Ihrer Familie am besten hilft. Denkbar sind zum Beispiel:

Ratenzahlung

380,-€ für die Kinderfreizeit nach Spiekeroog auf einmal sind ganz schön viel.
Wie wäre es denn mit monatlichen Raten? Z.B. von Januar bis Juni 60,-€ und im Juli nochmal 20,-€?

Und wenn z.B. 12 Raten besser sind: sprechen Sie uns an, das geht auch
(380,-€ : 12 = 31,50,-€).

Geld aus dem Bildungs- und Teilhabepaket

Wussten Sie, dass Sie monatlich 15,-€ Zuschuss für Ihr Kind bekommen, wenn Sie eine der folgenden staatlichen Leistungen erhalten:

Kinderzuschlag,
Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich auch als "Hartz IV" bezeichnet),
Sozialgeld,
Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
Wohngeld oder
Asylbewerber-Leistungen.

Das Geld können Sie zum Beispiel nutzen, um anteilig die Teilnahmegebühren für eine Kinderfreizeit zu bezahlen.
Wenn Ihr Kind z.B. im Juni mit uns wegfährt, würden Sie 6x15,-€ = 90,-€ aus dem Bildungs- und Teilhabepaket vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekommen (wenn Sie das Geld noch nicht für andere Dinge benutzt haben).
Mehr Infos finden Sie unter z.B. beim Familienportal oder direkt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Diakoniekasse

Die drei Kirchengemeinden unserer Region haben sogenannte Diakoniekassen. Das gesammelte Spendengeld in den Diakoniekassen wird eingesetzt, um Menschen direkt und unkompliziert zu helfen.
Falls der Freizeitbeitrag einfach zu hoch ist und Ihre Familie das Geld dafür nicht allein aufbringen kann, ist die Diakoniekasse für Sie da.
Melden Sie einfach bei uns.

Plätze der Kinder- und Jugenderholungsarbeit

Der Landkreis Osnabrück und die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in Stadt und Landkreis Osnabrück stellen jedes Jahr eine begrenzte Anzahl von Plätzen der Kinder- und Jugenderholungsarbeit zur Verfügung.

Diese Plätze sind für Kinder und Jugendliche vorgesehen, deren Eltern ihnen sonst die Teilnahme an Freizeitmaßnahmen nicht ermöglichen könnten. Für Freizeitmaßnahmen, die mindestens 7 Tage dauern, können bis zu 150 € Zuschuss zu den Kosten einer Freizeit gewährt werden.
Anträge für diesen Zuschuss können nur vom Veranstalter der Freizeitmaßnahme gestellt werden.

Bitte wenden Sie sich direkt an uns. Wir kennen die geltenden Bedingungen, die erfüllt werden müssen und können ggf. den Antrag für Ihr Kind stellen.